Baugrunduntersuchung – Rammkernsondierung
Direkte Aufschlüsse für Baugrunduntersuchungen:
1. Kleinbohrungen / Rammkernbohrungen / Rammkernsondierungen
Durchmesser 30mm < D < 80mm
2. Aufschlussbohrungen / Erkundungbohrungen
Durchmesser 50mm < D < 300mm
3. Kleinstbohrungen
Durchmesser D < 30mm
Rammkernsondierungen werden oftmals zur Baugrunduntersuchung eingesetzt. Diese Kleinbohrungen sind kostengünstig und liefern im Teufenbereich bis etwa 10m für die meisten Bauvorhaben gute Ergebnisse zur Einschätzung der Bodenverhältnisse.
Für größere Tiefen sind zur sicherten Probenahme Aufschlussbohrungen vorzuziehen. Eine ausreichende Probemenge und ungestörtes Probenmaterial werden mit diesem Verfahren gewährleistet.
Kleinstbohrungen sind ggf. nur für kleinere Objekte oder zur Baugrubenabnahme geeignet. Sie sollten aufgrund der geringen Probemenge nur durch den Bodengutachter erfolgen.
Bei versiegelten Flächen sind oftmals Kernbohrungen erforderlich, um die Oberfläche aufzubrechen und um anschließend die eigentlichen Baugrundaufschlüsse niederbringen zu können.
Hinterlasse einen Kommentar 4. November 2010