Schlagwort: Baugrunduntersuchungen

Rammsondierungen

Zu den indirekten geotechnischen Untersuchungen im Feld gehören u.a. Sondierungen.

Beim Sondierungen erfolgt die Untersuchung des Bodens hinsichtlich seiner Lagerung. Eine Kombination aus direkten und indirekten Methoden sollte durchgeführt werden, d.h. zu einer Sondierung sollte eine Bezugsbohrung abgeteuft werden, um die Bodenschichten bzw. die Schichtenfolge abzugrenzen.

Beim Sondiervorgang erfolgt der Vortrieb genormter Sonden in den Boden. Der Widerstand gegen das Einrammen bzw. Eindrücken und Drehen der Sonden in den Boden wird dabei gemessen.

Die hierzulande üblichen Rammsondierungen wurden lange Zeit in der DIN 4094 genormt. Seit 2005 wird die Rammsondierung durch die DIN EN ISO 22476-2 geregelt.

Beim Rammsondieren erfolgt das definierte Einrammen der Rammsonde mit definiertem Fallgewicht und definierter Fallhöhe. Die Schlagzahl pro 10cm Eindringtiefe (N10) wird dabei dokumentiert.

Leider wurde in der DIN EN ISO 22476-2 die praxisbewährte leichte Rammsonde DPL-5 nicht übernommen. In der europäischen ISO Norm wird nur noch die leichte Rammsonde DPL aufgeführt.

In der Praxis gelangt auch oftmals die mittelschwere und schwere Rammsonde zur Anwendung. Die schwere Rammsondierung DPH ist u.a. für größere Sondiertiefen zur Baugrunduntersuchung gut geeignet.

Hinterlasse einen Kommentar 12. März 2011

Baugrunduntersuchung – Rammkernsondierung

Direkte Aufschlüsse für Baugrunduntersuchungen:

1. Kleinbohrungen / Rammkernbohrungen / Rammkernsondierungen
Durchmesser 30mm < D < 80mm

2. Aufschlussbohrungen / Erkundungbohrungen
Durchmesser 50mm < D < 300mm

3. Kleinstbohrungen
Durchmesser D < 30mm

Rammkernsondierungen werden oftmals zur Baugrunduntersuchung eingesetzt. Diese Kleinbohrungen sind kostengünstig und liefern im Teufenbereich bis etwa 10m für die meisten Bauvorhaben gute Ergebnisse zur Einschätzung der Bodenverhältnisse.

Für größere Tiefen sind zur sicherten Probenahme Aufschlussbohrungen vorzuziehen. Eine ausreichende Probemenge und ungestörtes Probenmaterial werden mit diesem Verfahren gewährleistet.

Kleinstbohrungen sind ggf. nur für kleinere Objekte oder zur Baugrubenabnahme geeignet. Sie sollten aufgrund der geringen Probemenge nur durch den Bodengutachter erfolgen.

Bei versiegelten Flächen sind oftmals Kernbohrungen erforderlich, um die Oberfläche aufzubrechen und um anschließend die eigentlichen Baugrundaufschlüsse niederbringen zu können.

Hinterlasse einen Kommentar 4. November 2010


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