Baugrunduntersuchung
Der Untersuchungsumfang einer Baugrunduntersuchung wird unter Beachtung der DIN 4020 vom Geotechniker gewählt. Geotechnische Untersuchungen sind zu unterschieden in Vor- und Hauptuntersuchungen, die in Abhängigkeit vom Bauvorhaben und vom konkretem Planungsstand durchgeführt werden.
Voruntersuchungen sollen im allgemeinem dazu dienen, einen Überblick über die Baugrundsituation anhand eines größeren Rasters von Baugrundaufschlüssen zu geben. Sie sind für die Standortwahl eines Bauwerkes hilfreich oder auch zur Entscheidungsfindung, ob ein Bauwerk auf dem vorgesehenem Gelände bzw. Grundstück überhaupt errichtet werden soll. Auf der Grundlage der Ergebnisse der detaillierten Geotechnischen Untersuchungen – d.h. jenen aus der Phase der Hauptuntersuchung – wird das Baugrund- und Gründungsgutachten zielgerichtet unter Beachtung der Bauaufgabe ausgearbeitet.
Prinzipiell ist bereits in der frühen Planungsphase eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber, den Planern und dem Baugrundgutachter anzustreben. Leider entspricht dies nicht immer der gängigen Praxis. Oftmals wird hier schon am falschem Ende (oder besser gesagt gleich am Anfang) gespart. Eine sorgfältige Baugrunduntersuchung und das Erstellen des Baugrund- und Gründungsgutachtens ist eine wichtige Planungsgrundlage. Für die am Bau beteiligten Fachleute sollte dies eine Selbstverständlichkeit darstellen; der Bauherr sollte dementsprechend fachlich beraten und über die Thematik Baugrund und Bauwerk und der damit verbundenen Geotechnik aufgeklärt werden.
Die Darstellung der Boden- und Grundwasserverhältnisse im Baugrundgutachten – als sog. idealisiertes Baugrundmodells – setzt eine gewissenhafte Durchführung der Aufschluss- und Geländearbeiten voraus. Zielgerichtet werden bodenmechanische Laboruntersuchungen durchgeführt; vom Baugrundgutachter werden die Bodenproben spezifiziert.
Je genauer die Informationen zu einem Bauvorhaben in der frühen Planungsphase zusammengetragen werden, umso zielgerichteter kann auch die Gründungsberatung durch den Baugrundgutachter erfolgen.
Durch das Bodengutachten besteht somit wesentlich mehr Klarheit über die Untergrundverhältnisse eines Grundstücks – und es werden möglicherweise auch Argumente für die Kaufentscheidung eines Grundstück geliefert, indem die Bodenuntersuchungen bereits vor dem Kauf eines Grundstücks durchgeführt werden. Spätere Problemstellungen mit dem Baustoff “Boden” können anfangs somit gleich ausgeräumt werden.
Die Durchführung einer Baugrunderkundung ist aus gutem „Grund“ nicht in Frage zu stellen.
Hinterlasse einen Kommentar 2. April 2011